Nachruf Hofrat Dr. Gerhard Liebl

Mit großer Betroffenheit nimmt CIPRA Österreich Abschied von Hofrat Dr. Gerhard Liebl, langjährigem Mitglied der Rechtsservicestelle Alpenkonvention sowie Wegbegleiter der Alpenkonvention und von CIPRA Österreich.

Hofrat Dr. Gerhard Liebl, Jahrgang 1942, war über zwanzig Jahre Leiter der Abteilung Umweltschutz im Amt der Tiroler Landesregierung. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention und von 1989 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2005 Vertreter der österreichischen Bundesländer im Ständigen Ausschuss der Alpenkonvention (früher Arbeitsgruppe Höherer Beamter).

Der Jurist war damit nicht nur von Beginn an in den Entwicklungsprozess der Alpenkonvention eingebunden, sondern zeigte zugleich ungebrochenes Interesse an ihrer Fortentwicklung und setzte sich unermüdlich für die nationale Umsetzung ihrer Protokolle ein. Sein Anliegen war es stets, der Alpenkonvention, die er als „Gesetzbuch der Alpen“ bezeichnete, den notwendigen und rechtlich verankerten Stellenwert zu verschaffen und zu verhindern, dass diese in Vergessenheit gerät.

In seine Zeit als Mitglied der Rechtsservicestelle Alpenkonvention fällt unter anderem die Stellungnahme zur geplanten seilbahntechnischen Erschließung des Ruhegebiets „Kalkkögel“ in den Stubaier Alpen in Tirol. Die Stellungnahme zur Nichtvereinbarkeit mit Artikel 11 des Naturschutzprotokolls war letztlich ausschlaggebend dafür, dass die Skigebietsverbindung nicht umgesetzt wurde. Als Leiter der Abteilung Umweltschutz war Gerhard Liebl zudem maßgeblich an der Ausarbeitung des Tiroler Nationalparkgesetzes und der Gründung des Nationalparks Hohe Tauern beteiligt.

CIPRA Österreich und ihre Träger werden Gerhard Liebl in dankbarer Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.